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Sinnvolle Reiseversicherungen für Malaysia

Wer gut versichert nach Malaysia reisen will, sollte auf jeden Fall die richtige Versicherung im Gepäck haben. Wer bei einer privaten Krankenversicherung ist, hat den Schutz für Auslandsreisen manchmal sogar schon im regulären Versicherungsumfang – dazu lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte der Police oder eine Anfrage. Auch bei den meisten “goldenen” Kreditkarten ist eine Auslandskrankenversicherung meist Teil der Zusatzleistungen. Wer jedoch “nur” eine gewöhnliche Kreditkarte hat und bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss sich um eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung bemühen.

Die Auslandskrankenversicherung für Malaysia

Eine Versicherung für das Ausland ist für jeden empfehlenswert, der eine Reise außerhalb der EU antritt. Denn dann erstattet die gesetzliche Krankenkasse lediglich Kosten in der Höhe, die in Deutschland für eine Behandlung berechnet werden würden. Ein Beispiel: Bei der Wanderung auf den Mount Kinabalu stürzt jemand schwer und bricht sich ein Bein. Die Privatklinik in Kota Kinabalu berechnet für die Behandlung und den Gips umgerechnet 5.000 Euro, die der Reisende zunächst selbst zahlen muss. Kostet ein Gipsbein in Deutschland nur 4.000 Euro, erstattet die Krankenkasse nach der Rückkehr ebenfalls nur diesen Betrag – auf den restlichen 1.000 Euro bleibt der Reisende sitzen. Eine rechtzeitig abgeschlossene Versicherung hätte ihn dagegen nur etwa 5 bis 10 Euro pro Jahr gekostet.

Ein ganz wichtiger Aspekt der Auslandskrankenversicherung ist der Rücktransport nach Deutschland: Wer so schwer verletzt ist, dass eine wochenlange Behandlung im Krankenhaus erforderlich wird, kann sich mit Hilfe der Versicherung in ein deutsches Krankenhaus überführen lassen, wo die Ärzte seine Sprache sprechen und Familie und Freunde zu Besuch kommen können. Wer dies aus eigener Tasche bezahlen müsste, wäre für einen Krankenrücktransport von Malaysia gut 80.000 Euro los.

Reiserücktrittskostenversicherung

Ein Klassiker unter den Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittskostenversicherung, die heute auch oft bei Onlinebuchungen angeboten oder regelrecht aufgedrängt wird. Diese kann sich möglicherweise bei teuren Reisen rechnen, sowie wenn krankheitsanfällige Personen (Senioren oder kleine Kinder) mit von der Partie sind. Allerdings sollte bei Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung stets auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn die meisten Versicherungen schließen eine ganze Reihe von Rücktrittsgründen kategorisch aus, z.B. den Verlust des Arbeitsplatzes, eine Schwangerschaft oder eine akute Erkrankung, die mit einer bestehenden chronischen Krankheit zusammenhängt.

In den günstigsten Fällen bietet die Reiserücktrittskostenversicherung auch die Möglichkeit einer “Reiseabbruchsversicherung” bei der die Kosten erstattet werden, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird, z.B. aufgrund einer akuten Krankheit, einer Naturkatastrophe am Urlaubsort oder einem akuten Drama zuhause, z.B. Brand oder Tod eines Angehörigen.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn eine teure Kameraausrüstung mit auf die Reise nach Malaysia genommen wird oder ein teurer Laptop zum Bloggen von der Reise. Viele Dinge wie der Reisepass oder Bargeld sind von den Versicherungen ausgeschlossen. Außerdem muss der Reisende beweisen können, dass er nicht fahrlässig mit den Wertsachen umgegangen ist und zum Beispiel den Laptop offen im Hotelzimmer herumstehen gelassen hat.

Die größte Gefahr für das Reisegepäck geht ohnehin vom Transport aus – und wenn der eigene Koffer nicht am Ziel in Malaysia ankommt, ist es ohnehin die Airline, die für den Ersatz der verschwundenen Sachen aufkommen muss. Da braucht man auch nicht eine spezielle Versicherung für.

Ein Kommentar

  1. Auf den Punkt kommt der Artiekl. Ich beschäftige mich seit Jahren mit Reiserücktritsverischerungen, und kann nur sagen. Gut das es sie gibt. Der einzige der profit davon trägt ist derjenig der due Reise anbietet. Also die Airline und das Hotel. Wenn der Kunde jetzt nicht die Reise oder seinen Urlaub annehmen kann, dann beckommt er meist nur einen geringen teil des bereits bezahlten zurück… So ist das leider…

    Viele Grüsse

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