Bei der Einreise nach Malaysia sind die allgemeinen Einfuhrbestimmungen zu beachten. Diese entsprechen dem internationalen Standard und werden in diesem Artikel erläutert. Im Folgenden werden die beiden Wörter Zollbestimmungen und Einfuhrbestimmungen synonym verwendet.
Geltungsbereich der Bestimmungen
Die Einfuhrbestimmungen gelten grundsätzlich für alle Personen mit einem Alter von über 18 Jahren.
Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Es dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 Gramm loser Tabak, sowie 1 Liter Wein oder Spirituosen eingeführt werden.
Weitere wichtige Zollbestimmungen
Neben den bereits erwähnten besonderen Vorschriften bezüglich Pornografie oder religiösem Material ist auch das Mitbringen von Waffen, Munition, Drogen und Aufputschmitteln verboten. Wer spezielle Medikamente benötigt, sollte sich im Zweifelsfall vorher mit den Zollbehörden Malaysias in Verbindung setzen und eine Bescheinigung des Arztes (auf Englisch!) mitnehmen.
Für bedrohte Pflanzen - und Tierarten besteht ein allgemeines Ein- und Ausfuhrverbot unter dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Dazu gehören auch fragwürdige Souvenirartikel, die aus Tieren hergestellt wurden wie beispielsweise Handtaschen aus Krokodilleder oder Schmuck aus Elfenbein. Selbst wenn diese Produkte aus Malaysia mitgenommen werden konnten, können sie gemäß europäischer Richtlinie bei Einreise nach Deutschland konfisziert werden.
Einfuhr von Nahrungsmitteln
Weiterhin ist die Einfuhr von Milch, Milchprodukten und Fleisch verboten – dazu gehört beispielsweise auch der Joghurt aus der Flugzeugmahlzeit, der verwahrt wurde, oder eine Wurstsemmel.
Regelungen für Geld und Gold
Wer plant, größere Geldbeträge nach Malaysia mitzunehmen, der sollte darauf achten, dass gemäß malayischer Einfuhrbestimmungen Beträge über 10.000 US Dollar auf jeden Fall mit einem speziellen Formular angemeldet werden müssen.
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Zollbestimmungen bei der Rückreise aus Malaysia
Asiatische Länder sind heute nicht mehr die “Billigparadiese” für Elektronik und Technik, die sie früher einmal waren. Doch in Ländern wie Malaysia verlocken häufig günstigere Preise für hochwertige Waren wie iPhones, iPads oder Kameras zum Kauf. Erst bei der Ankunft in Deutschland folgt das böse Erwachen: Auf alle Waren, die die Reisefreigrenze von 430 Euro überschreiten, werden gemäß deutschen Einfuhrbestimmungen Steuern erhoben. Bei einem Preis von bis zu 700 Euro werden pauschal 17,5% des Einkaufspreises fällig, darüber wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Auch ist die Garantie des erworbenen Gegenstandes meistens nur im Herkunftsland gültig. Geht das in Malaysia erworbene iPhone nach einigen Monaten in Deutschland kaputt, muss die volle Reparatur bezahlt werden. Zumal besteht häufig die Gefahr, dass es sich bei den angebotenen Marken-Artikeln um Fälschungen handelt.
Gefälschte Markenware
Asien und gefälschte Markenware: Vor 20 Jahren galt die falsche Rolex aus Asien fast noch selbst als Statussymbol, das besagte, dass der Träger sich die teure Reise nach Bangkok leisten konnte. Doch heute sind sämtliche Pauschalreiseziele am Mittelmeer von gefälschter Markenware überflutet und die falsche Rolex ist genauso langweilig geworden wie die Ledertasche von “Luis Futton” und das T-Shirt von “Armami”. Also am besten gleich Finger weg von gefälschter Markenware, die am Zoll nur Ärger macht: Schließlich gibt es in Malaysia zahllose schöne Souvenir T-Shirts oder Batik-Kleidung zu kaufen.